Sellenbüren

Der heute noch sichtbare Teil der Bergwerksanlage von Sellenbüren, liegt am SW-Hang des Reppischtales, westlich der ehemaligen Mühle von Sellenbüren auf einer Höhe von 562 m ü. M. Ein steiler Fussweg führt im Zick-Zack von der ehemaligen Mühle hinauf am Stolleneingang aus der letzten Abbauperiode vorbei. Der heute kaum mehr sichtbare Stolleneingang liegt ca. 10 m NW der zweiten Spitzkehre.

 Der Bergbau vor 1917

Das Kohlenvorkommen wurde im Jahr 1866 beim Suchen nach Trinkasser für die Mühle bei Sellenbüren durch den Müller Heinrich Hagenbuch, in Sellenbüren entdeckt. Nach dieser Entdeckung trieb er beim Mühlerain, oberhalb der Mühle auf einer Höhe von ca. 560 m einen Suchstollen NE – SW in den Berg hinein und verlangte vom Staat eine Bergbaukonzession.

Die Bergwerksverwaltung verlangte in der kommenden Zeit beim Müller H. Hagenbuch dreimal schriftlich Auskunft über dessen Stollenbetrieb in Sellenbüren. Nach einer am 6. Juni 1867 von der Bergwerksverwaltung vorgenommenen Messung betrug die Länge des Stollens 65‘ (19.81 m).

Am 28. Januar 1869 wurde die Finanzdirektion des Kantons Zürich schriftlich dazu aufgefordert (Akten der Finanzdirektion Nr. 11), den Müller H. Hagenbuch zu drängen, die von der Bergwerksverwaltung geforderten Auskünfte endlich zu erteilen. So wurde Müller H. Hagenbuch am 1. Februar 1869 durch den Bezirksstatthalter von Affoltern am Albis vorgeladen und von demjenigen dazu verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen unverzüglich der Aufforderung zur Auskunftserteilung Folge zu leisten (Akten Nr. 14). Am 4.Februar 1869 wurde erstmals schriftlich durch den Müller H. Hagenbuch Stellung zu den Anfragen der Bergwerksverwaltung genommen (Akten Nr.40):

  1. Der Stollen war 75‘ lang (22.86 m).
  2. Die Menge der abgebauten Kohle war unklar.
  3. Die Kohle, der Zentner zu Fr. 1.-, war an Herrn Albert Scheller, Seidenfärberei in Thalwil verkauft worden.
  4. Es war vorgesehen, wenn der Absatz der Kohle günstiger würde, denn Stollen weiter vorzutreiben.

Durch diesen Brief des Müllers stellte sich heraus, dass seit der letzten Messung vom 6. Juni 1867 der Stollen nur um 10 Fuss weiter vorgetrieben wurde. Dies bestätigte auch die Ansicht der Bergwerksverwaltung aus dem Bericht vom 11. Oktober 1866, dass diesem Vorkommen keine grosse Bedeutung zugesprochen werden konnte. Um jedoch den Stollenbetrieb des Müllers H. Hagenbuch auf gesetzlichen Boden zu stellen, beantragte die Bergwerksverwaltung am 19. April 1869 durch Herrn Bergrat Stockar Escher die Ausstellung eines Schürfscheins in folgender Fassung:

„Dem Müller Heinrich Hagenbuch in Sellenbüren ertheilt hiermit die Finanzdirektion die Bewilligung zur Treibung eines Schürfstollens auf Braunkohle am sog. Mühlerain oberhalb der Mühle in Sellenbüren, jedoch mit der Verpflichtung über den Betrieb des Versuchsstollens der Bergwerkverwaltung so oft dieselbe es verlangt, sofort schriftlich Bericht zu erstatten, widrigenfalls der Schürfschein vor Ablauf der Frist erlischt. Dieser Schürfschein ist vom Tage der Ausfertigung an ein Jahr gültig, wobei noch besonders hervorzuheben ist, dass mit dieser Bewilligung, eine Bergbaukonzession keinenfalls zu verstehen sei.“

Wie lange der Müller H. Hagenbuch nach erteilen dieser Schürfbewilligung noch in seinem Stollen Kohle abbaute ist schwer zu sagen, da jegliche Informationen darüber fehlen. Der Stollen wurde sicher nicht mehr weiter Vorgetrieben, es wurde vermutlich noch die vorhandene Kohle abgebaut und wenig später der Stollen aufgelassen.Im Jahr 1886 erfolgte ein weiterer, kurzer Abbauversuch durch die Gebrüder Hagenbuch, Müller in Sellenbüren. Eine Verlängerung des seit 1869 verlassenen Stollens hatte nämlich plötzlich eine Kohlenmächtigkeit von 45 cm ergeben. Laut einer Publikation im Amtsblatt Nr. 14 vom 18. Januar 1887 verlangten die beiden Brüder vom Staat eine Konzession zum Abbau der Kohle im stillgelegten Stollen. Es konnte sogar auf der Finanzkanzlei ein Situationsplan eingesehen werden und innerhalb von 14 Tagen Einsprache bei der Finanzdirektion erhoben werden. Daraufhin hielt am 16. Februar 1887 die Schweizerische Nordostbahn miteinem Brief an die Finanzdirektion des Kantons Zürich Einsprache. Diese begründete sich auf der Tatsache, dass die Bahn den Hügelzug in dem sich auch das Kohlenvorkommen befindet, mittelst Tunnel durchschneidet. Man sprach die Bedenken aus, dass bei einer unbeschränkten Ausbeutung der sich allfällig in Richtung Tunnel erstreckenden Kohlenlage diesen womöglich gefährden würde. Hier soll beim Bau des Tunnels ebenfalls Kohle gefunden worden sein. So sah man sich von Seite der Schweizerischen Nordostbahnen gezwungen, gegen das vorliegende Projekt Einsprache zu erheben, würde nicht beim Auffinden einer Kohlenschicht in Richtung Tunnel, ein angemessener Sicherheitsabstand eingerechnet werden. Das Gesuch der Gebrüder Hagenbuch für eine Konzession wurde nicht gutgeheissen und der Stollen nach kurzem Abbau zum zweiten Mal aufgelassen, da sich das angefahrene Kohlenflöz schon nach kurzer Zeit auf eine Mächtigkeit von 9 cm verjüngte. Man hatte hier beim Vortrieb weiteres Nest erschlossen.

Der Bergbau in den Jahren 1917 – 1919

Konzessionsgebiet

Karte der Konzessionsgrenze © Staatsarchiv des Kanton Zürich

Nachdem das Grundstück der Gebrüder Hagenbuch an den Ingenieur Herrn E. Gubler, Bleicherweg 45, in Zürich-Enge verkauft wurde, liess dieser von Herrn Dr. A. Heim ein geologisches Gutachten über das Kohlenvorkommen auf seinem Grundstück erstellen. Auf den 6. August 1917 stellte Herr Gubler schriftlich ein Gesuch um die Erteilung einer Konzession für den Abbau der Braunkohle auf seiner Liegenschaft zur Mühle bei Sellenbüren-Stallikon. Die Beilegung eines Situationsplans war Herrn Gubler durch das Fehlen einer Katastervermessung seines Grundstücks in Sellenbüren nicht möglich. Diese Tatsache verzögerte den Prozess der Konzessionsvergabe. Nach Anraten von Herrn Behringer, Finanzdirektion des Kanton Zürich wurde dem Gesuch um eine Konzession zusätzlich ein Situationsplan im Massstab 1: 10‘000 mit eingezeichneter Grundstücksgrenze beigelegt. Nach diesen Ergänzungen beschloss nun der Regierungsrat am 22. September 1917, nach Einsicht des Antrags der Finanzdirektion auf eine Bergbaukonzession unter sichernden Bedingungen, dem Herrn Gubler eine Konzession zum Abbau von Kohle auf seinem Grundstück zu erteilen.

Stollenplan von 1919

Stollenplan nachgeführt im November 1942 © Geologische Informationsstelle swisstopo

Mit der Erteilung einer Konzession wurde Mitte September ein weiterer Abbauversuch unternommen. Herr Gubler liess ca. 100 m nördlich auf einer Höhe von 560 m einen neuen Sondierstollen auffahren. In einem Brief vom 14. November 1917 verlangte Herr Gubler von der Finanzdirektion man solle ihn aus Rücksicht auf die bis dann erzielten Resultate von der verlangten Versicherung gegen Krankheit entbinden. Um den Betrieb fortsetzen zu können, sei es nötig, dass er mit den Betriebsspesen möglichst sparsam umgehe. Auch bezüglich der Vermessung der Stollen durch einen Geometer hoffte er von den Verpflichtungen befreit zu werden. Diese beiden Verpflichtungen wurden ihm am 24. November 1917 mit Verfügung der Finanzdirektion erlassen. Dem zweiten Begehren wurde nur mit der Bedingung stattgegeben; Wenn sich der Abbau unter fremdem Grund befände, müsse der Konzessionär die Zustimmungserklärung des betreffenden Grundeigentümers vorlegen können. Am 4. Februar 1918 betrug die Länge des Stollens ca. 39 m. Nach Angaben von Herrn Gubler wurde beim Betrieb der Stollenanlage kein Gewinn abgeworfen, so dass Herr Gubler die Schliessung des Betriebs abwägte. Im April 1918 schloss Herr Gubler den unrentablen Betrieb. Es wurden im gesamten ca. 145 t Kohle abgebaut. Wie Herr Gubler angab entstanden Kosten in der Höhe von Fr. 7‘000 – 8‘000.- für die dabei nötigen Installationen. Am 21. September 1918 teilte Herr Gubler der Finanzdirektion des Kantons Zürich den den Verkauf seiner Liegenschaft bei Sellenbüren mit. Gleichzeitig stellte er das Gesuch, dass die Konzession zum Abbau der Kohle in der Mine von Sellenbüren auf den Käufer Oberst K. Jecker-Wirz, in Solothurn übertragen werden sollte. Da die Finanzdirektion keinen Grund hatte, diesem Gesuch nicht zu entsprechen, beschloss der Regierungsrat am 27. September 1918, nach Empfehlung durch die Finanzdirektion, dem Oberst K. Jecker-Wirz eine Konzession zu gleichen
Bedingungen wie Herrn Gubler zu erteilen (Akten Nr. 756 der Finanzdirektion d. Kts. Zürich). Wenn meine Informationen stimmen, liess Oberst K. Jecker-Wirz bereits am 1. September, nachdem das Grundstück an ihn übergegangen war, den Abbau im Stollen wieder aufnehmen. Bei diesem weiteren Abbauversuch wurde ein bei ca. 41 m angefahrenes Kohlenvorkommen beiderseits des Stollens auf etwa 5 m abgebaut. Da die Gesteinsschichten hier wie auch im Bergwerk Riedhof schwach mit ca. 1 – 2% in der Richtung des angelegten Stollens einfallen, musste sich im hinteren Teil des Stollens  angesammelt haben. Um dieses anfallende Wasser abfliessen zu lassen und gleichzeitig eine natürliche Bewetterung (Lüftung) zu erhalten, wurde 59 m nordwestlich und 6.12 m tiefer vom leitenden Ingenieur ein zweiter Stollen angelegt. Dieser erreichte aber nach einer Länge von 56.2 m das vorgesehene Ziel nicht. Da Oberst K. Jecker-Wirz, sowie schon Herr Gubler keine Auflagen zu Vermessung des Stollens unter ihrem Grundstück hatten, wurden der genaue Verlauf und das Niveau des ersten Stollens nie richtig vermessen. Nach zwei Richtungsänderungen von 13.8 m und 17.5 Länge, war man schliesslich immer noch ca. 38 m vom erhofften Endziel entfernt und dazu noch 3.5 m zu tief. Diese unnützen Arbeiten verschlangen so viel Geld, das Herr Jecker den Betrieb auf Anfang April 1919 einstellen und die Eingänge sprengen liess. Im Jahr 1923 verkaufte Jecker sein Land an Herrn Senn von Sellenbüren, der nun die ehemalige Liegenschaft mit der Mühle zur Sägerei umfunktionierte.

Der Bergbau in den Jahren 1942 – 43

Mit Eingabe vom 18. August 1942 ersuchte die Gebrüder Sulzer AG, in Winterthur, um die Erteilung einer Konzession zum Abbau der Kohlen in den aufgelassenen Bergwerken Sel-lenbüren und Riedhof-Reppischtal. Bei den damaligen immer grösser werdenden Schwie-rigkeiten in der Beschaffung von Kohle für die Maschinenindustrie, wollte die Gebrüder Sulzer AG den weiteren Abbau der in diesen Gegenden vorkommenden Kohlenlagern durch die Eisenbergwerke Gonzen AG. in Sargans vornehmen lassen (Protokoll des Regierungsrates, Sitzung vom 17. September 1942), welche dieselben in eigener Regie durchführte. Am 2. November 1942 fing man in Sellenbüren mit drei Mann mit den vorgesehenen Schürfungen an. Zuerst wurde bei einer Stelle geschürft, welche man fälschlicherweise als den Eingang zum alten Stollen hielt und wie sich schnell herausstellte nur eine alte Pinge (frühere Schürfung im Tagbauverfahren) war. Diese Stelle wurde schnell wieder verlassen, da das Anstehende am 16. November 1942 angefahren wurde, ohne eine Spur des Flözes oder Stollenspuren entdeckt zu haben.

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Topographische Aufnahme vom Februar 1943 © Geologische Informationsstelle swisstopo

Man vermutete den alten verstürzten Stollen 15 m weiter SE und fing damit an eine weitere Pinge auszuräumen. Die Ausräumarbeiten wurden im Monat November ca. 8 m weit und mit schwerem Einbau durchgeführt (Einbruch der Stollendecke am 26. November 1942 mit Kaminbildung bis an die Oberfläche). Leider fand man bis dahin keine Spur des alten Stollens im Anstehenden. Der Berg war sehr druckhaft,feucht, mit Tropfstellen und Kaminbildung. Teilweise wurden alte Hölzer gefunden, welche vermutlich Spuren einer früheren Zimmerung waren. Da der alte Stollen mit einer anderen Richtung und einem leichten Bogen angelegt wurde, war es schwierig, davon Spuren im Anstehenden zu finden. Dazu kamen noch erschwerend, dass am Anfang lange Zeit von Hand gebohrt werden musste. So versuchte man in der Zeit bis zum 13. März 1943 das Gebiet des alten Mannes zügig mit schwerem Einbau weiter zu durchfahren. Nach ca. 30 m ab dem Mundloch (Abb. 59 Punkt 2)kam man aus dem alten Mann und erreichte das Flöz, welches hier ca. 21 cm Kohle aufwies. Weiter bei ca. 36 m ab Punkt 2 keilte das Flöz bereits wieder aus und die bituminösen Mergel, welche die Kohle ersetzten, strichen von der Brust ins Dach und verschwanden dort. Um die Kohle wieder zu finden, wurden bei 49 m ab Punkt 2 wurde erstmals zwei Querschläge A1 und B1 vorgetrieben. Im rechten Stoss  traf man keine Kohle an, der Stollen blieb immer im Sandstein. Während im linken Stollen B1 mit fortschreitendem Vortrieb die bituminösen Mergel aus dem Dach sich gegen die Sohle senkten und gleichzeitig wieder die Kohle einsetzte. Leider trat hier das Wasser aus dem grauen Mergel über dem Flöz so reichlich aus, das der Querschlag aufgegeben werden musste und versetzt wurde. Auch der Querschlag B2 traf nach einer Länge von 9 m ähnliche Verhältnisse an wie sein Vorgänger, so dass auch dieser wieder versetzt werden musste. Man war nun daran, den Hauptstollen 20 m weiter vorzutreiben um dann erneut bei 81 m ab Punkt 2 erneut mit einem Querschlag B3 nach links abzuschwenken. Dabei versuchte man durch einen Abhau mit 22 – 25% Gefälle tiefer zu gelangen, um wenn möglich das wasserführende Hangende des Flözes nicht zu verletzen.

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Stollenplan vom 20. September 1943 © Geologische Informationsstelle swisstopo

Trotz dieser Vorsichtsmassnahmen trat schon bald wieder reichlich Tropf- und Fliesswasser auf. Aus diesem Grund wurde am unteren Ende des Abhaus ein Pumpensumpf erstellt, um die tiefer liegenden Stollen anfallenden Wassermassen abzuleiten. Zu dieser Zeit wurden die Vorschläge gemacht, mangels guter Aufschlüsse im Gebiet der Mine von Sellenbüren einige Schürfschlitze anzulegen und auf der linken Talseite des Reppischtales zwischen Mühleberg und Hüsli eine Anzahl von kurzen Bohrungen auszuführen. Ab dem 28. April 1943 wurde der Kompressor, welcher links vom Stollenmundloch in einer Baracke aufgestellt wurde, elektrisch betrieben. Am 29. April 1943 erreichte man mit dem neuen Querschlag B3 nach ca. 19 m die Randzone des Flözes. Nach dem Punkt 7 steig das Flöz unter auskeilen der Kohle wieder an und verschwand nach einer Störung. Bei der Begehung der Grube am 22.Juni 1943 betrug die Länge der Stollen 90 m streichende Strecke (Hauptstollen) und 70 m Querschlag.Nach dem Auskeilen des Flözes wurde der restliche Stollen bis zum Punkt 9 in tauben Sandstein vorgetrieben, ohne eine Spur von Kohle anzutreffen. Um festzustellen, wieweit die dem Flöz entsprechenden bituminösen Mergel über den Vortriebaufstiegen, wurde bei Punkt 8 ein Aufhau angesetzt. Dieser traf bei einer Höhe von 568.25 m (6.255 m über der Sohle des Querschlags B3) die bituminösen Mergel und den typischen grauen und Wasserführenden Mergel an, der wieder Tropfwasser brachte. Damit war aber festgestellt worden, dass das Kohlenvorkommen von Sellenbüren nur eine beschränkte Ausdehnung hatte. Es war ein muldenförmig gelagertes Kohlenflöz erschlossen worden, das im Querschlag 27 m Breiten-Ausdehnung besass.Verschiedene Anzeichen deuteten laut A. von Moos darauf hin, dass man sich am Rand des Flözgebietes befand und dass die Ausdehnungsmöglichkeiten für einen Bergbau sehr beschränkt waren. Sehr nachteilig wirkte sich auch der starke Wasserandrang auf einen regulären Abbau aus. Das Wasser trat immer aus dem über der Kohle anstehenden, klüftigen Mergel, sobald dieser angefahren wurde. Auch für die Deponie war am steilen Hang vor dem Stollen wenig Platz. Der in der damaligen Zeit anfallende Berg wurde bereits auf der früheren Schutthalde gelagert. Bei einer weiteren Fortsetzung der Arbeiten musste dafür eine andere Lösung gesucht werden. Nach dem die vorgerichtete Kohle abgebaut wurde, und man die Sondierung in Richtung SW aufgeben musste, wurden alle Geleise und ein Teil der Einbauten aus den Stollen entfernt. Da es Probleme mit der alten Wasserfassung für die Mühle gegeben hatte, wurde zwischen dem Punkt 4 und den Querschlägen A1 und B1 eine Lehmmauer zur Stauung des Wassers eingebaut. Danach wurden die Arbeiten Ende Juli 1943, d.h. nach 8½ Monaten wieder eingestellt.

Roger Widmer    16. 05. 2012